Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
Zu den klassischen Vorteilen, die die Genossenschaft bietet, zählen u.a.: Sicherheit. Wohnungsgenossenschaftsmitglieder haben ein lebenslanges Nutzungsrecht an ihrer Wohnung.
Um Mitglied zu werden, unterschreiben Sie eine Beitrittserklärung und erwerben damit einen Pflichtanteil. Ein Anteil beträgt 500,00 Euro. Aus diesem eingezahlten Anteil ergibt sich das Geschäftsguthaben, worauf eine jährliche Dividende ausgeschüttet werden kann, die aus den wirtschaftlichen Erträgen der Genossenschaft bestritten wird. Die Höhe der Dividende wird jährlich von der Mitgliederversammlung neu beschlossen und beträgt z. Z. 4%.
Bei Kündigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft bestehen bleiben oder muss separat gekündigt werden. Das Mitglied hat das Recht, durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft zu erklären.
Bitte beachten Sie:
Jedes Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft durch Übernahme von einem Geschäftsanteil. Bei Wohnungsvergabe muss der Anteil voll eingezahlt sein.
Durch Vorstandsbeschluss vom 22.01.2024 wird die Übernahme weiterer Anteile bis vorerst 31.03.2025 nicht genehmigt.
Die Mitgliedschaft kann nur nach Beendigung des Mietverhältnisses und zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Jahr (§ 7 Satzung OBG). Das Geschäftsguthaben wird dem ausgeschiedenen Mitglied binnen 6 Monaten seit dem Ende des Geschäftsjahres, zu dem das Ausscheiden erfolgt ist, jedoch nicht vor Feststellung der Bilanz durch die Vertreterversammlung (§ 12 Satzung OBG) ausgezahlt.
Die genannten Informationen sind nur inhaltlich aus unserer Satzung entnommen worden. Wir empfehlen Ihnen, diese und weitere wichtige Regelungen in der Satzung nachzulesen. Diese finden Sie in unserem Servicebereich als Download.